Ich würde VGC, VGF und VPE zu einem "Verkehrsverbund Nordschwarzwald" zusammenfassen, aber die weiter südlich gelegenen Verbünde zu Gunsten eines vergrößerten Verbundgebietes von NALDO und BODO aufgeben.
Beim Verkehrsverbund Nordschwarzwald sollte dann der eigene Tarif nur bei Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes gelten, während für Fahrten in die benachbarten Verbünde VVS, KVV und NALDO jeweils der Tarif des benachbarten Verbundes so gilt, als ob es sich dabei schlichtweg um Tarifzonen Dessen handelt.
Beispiele:
Pforzheim - Freudenstadt: Es gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Nordschwarzwald
Calw - Backnang: Es gilt der VVS-Tarif
Calw-Karlsruhe: Es gilt der KVV-Tarif
Pforzheim-Tübingen: Es gilt der NALDO-Tarif
Stuttgart-Karlsruhe über Pforzheim: Es gilt kein Verbundtarif
Dieses Prinzip gab es einmal im Rahmen des Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden, dessen eigener Tarif auch nur für Fahrten innerhalb dieser beiden Städte galt. Von dort nach Hessen galt der RMV Tarif und nach Rheinland-Pfalz wiederum der RNN-Tarif. Mittlerweile gilt für Fahrten zwischen und innerhalb der Städte der RMV-Tarif, doch Teil beider Nachbarverbünde sind sie immernoch. Auf den Netzplänen beider Verbünde sind wiederum Mainz und Wiesbaden so aufgeführt, als wären die Städte schlichtweg Teil des Verbundes.
Beim Verkehrsverbund Nordschwarzwald sollte dann der eigene Tarif nur bei Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes gelten, während für Fahrten in die benachbarten Verbünde VVS, KVV und NALDO jeweils der Tarif des benachbarten Verbundes so gilt, als ob es sich dabei schlichtweg um Tarifzonen Dessen handelt.
Beispiele:
Pforzheim - Freudenstadt: Es gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Nordschwarzwald
Calw - Backnang: Es gilt der VVS-Tarif
Calw-Karlsruhe: Es gilt der KVV-Tarif
Pforzheim-Tübingen: Es gilt der NALDO-Tarif
Stuttgart-Karlsruhe über Pforzheim: Es gilt kein Verbundtarif
Dieses Prinzip gab es einmal im Rahmen des Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden, dessen eigener Tarif auch nur für Fahrten innerhalb dieser beiden Städte galt. Von dort nach Hessen galt der RMV Tarif und nach Rheinland-Pfalz wiederum der RNN-Tarif. Mittlerweile gilt für Fahrten zwischen und innerhalb der Städte der RMV-Tarif, doch Teil beider Nachbarverbünde sind sie immernoch. Auf den Netzplänen beider Verbünde sind wiederum Mainz und Wiesbaden so aufgeführt, als wären die Städte schlichtweg Teil des Verbundes.