28. 06. 2020, 13:31
(28. 06. 2020, 11:42)MichaS schrieb: Sind nicht nach EBO zugelassen, da nicht nach EBO gebaut. Habe ich von nem WEG Mitarbeiter. Darfst gern dich dort oder beim Zweckverband informieren.
Also ich kenne in Deutschland als rechtliche Grundlage für Bahnen nur die EBO für Eisenbahnen, die BOA für Anschlussbahnen des nicht-öffentlichen Verkehrs und die BOStrab für Straßenbahnen und ähnliche städtische Bahnen. Daneben gibt es z.B. für Parkeisenbahnen in manchen Fällen noch besondere Betriebsordnungen, z.B. die BOP.
Die Schönbuchbahn muss demnach definitiv eine EBO-Strecke sein. Sonst dürften dort auch keine RegioShuttles oder die BR426 verkehren.
Es gibt evtl. mehrere Möglichkeiten was der Mitarbeiter gemeint haben könnte, z.B. dass der Zug präzise ausgedrückt nach Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) zugelassen ist, die sich an den europäischen Regelwerken für Interoperatibilität orientiert. Das ist heutzutage der Regelfall, die Zulassung nur nach EBO ist eher der Sonderfall, siehe hier.
Oder die Fahrzeuge sind mit bestimmten Einschränkungen zugelassen, sodass sie nicht auf allen Strecken verkehren können. Mich würde aber sehr wundern, wenn das auch für die Gäu- und Rankbachbahn gilt, schließlich gibt es Überlegungen später auch mal über Böblingen hinaus zu fahren.
Oder, was eben auch immer mal passieren kann, dass der Mitarbeiter in einem anderen Unternehmensbereich arbeitet und deshalb vielleicht auch mal etwas falsch aufgeschnappt hat.
Finde ich aber ein interessantes Thema, was da jetzt stimmt.