23. 06. 2020, 23:13
(23. 06. 2020, 20:55)Felix schrieb: Allerdings werde ich jetzt nicht ganz schlau daraus, wer jetzt gewonnen hat :/
Zitat "[...] hat die Klägerin nur einen Anspruch darauf, dass über ihren Genehmigungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wird"
Da wird man im LRA nochmal nachrechnen und den Kollegen vom RP Nachhilfe geben müssen, denn für die gab es eine rechte Ohrfeige: "mit dem Sachverhalt nicht einmal ansatzweise eigenständig beschäftigt"
Beim Plochinger Bündel hatten F. und S. ja klar das bessere Angebot, allerdings enthielt deren Antrag nicht alle geforderten Fahrten. Der Antrag hatte sich an den früher veröffentlichten Musterfahrplänen orientiert, es fehlten aber (angeblich aus Zeitgründen) nicht die in der Vorabbekanntmachung ergänzten Fahrten (ca. 1% des Gesamtumfangs). F. und S. hatten jedoch eine verbindliche Zusicherung abgegeben, auch diese zusätzlichen Fahrten durchzuführen.