01. 06. 2020, 11:29
(31. 05. 2020, 19:33)Jack Lanthyer schrieb: Da es in der Corona-Verordnung Ausnahmen von der Maskenpflicht besteht, ist es die Frage, ob bei der Zugangskontrolle zur Stadtbahnhaltestelle die Ausnahme von der Maskenpflicht für betroffene Personengruppen berücksichtigt wird?
In der Theorie muss das von den kontrollierenden Personen berücksichtigt werden, wenn sich eine Person ohne Mundschutz mit einem mitgeführten ärztlichen Attest ausweisen kann. Hier in Hamburg gab es erst letztens einen Zeitungsartikel (leider hinter einer Paywall) zu dem Thema, dass Personen mit fundierter Befreiung von der Maskenpflicht dennoch der Zutritt zum ÖPNV, in Kaufhäuser oder in Supermärkte verwehrt wurde, da die Sicherheitsdienste nur oberflächlich darin geschult wurden, was ein Allergikerpass oder eine medizinische Bescheinigung ist. Rechtlich ist das eine eindeutige Diskriminierung.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!