26. 05. 2020, 14:54
(26. 05. 2020, 05:28)Jack Lanthyer schrieb: So einfach ist das nicht. Das Prüfpersonal kann den Fahrgästen höchstens darum bitten, die Masken aufzusetzen. Für Sanktionen bei Verstoß gegen Maskenpflicht ist die Polizei zuständig.
Das Prüfpersonal kann dem Fahrgast ohne Mund-Nasen-Schutz allerdings die Weiterfahrt verwehren, sofern das Fehlen der Maske unbegründet ist. Ist halt das Hausrecht der SSB, die Maskenpflicht durchzusetzen. Ähnlich wird es ja auch mit in flagranti ertappten Schwarzfahrern gemacht, die gebeten werden das Fahrzeug zu verlassen. Das passiert nicht nur um draußen die Personalien aufzunehmen und den Betriebsablauf nicht zu verzögern, sondern auch um die Schwarzfahrer von der Fortführung des Schwarzfahrens abzuhalten. Und es hat auch strafrechtlich den Hintergrund, dass ein ertappter Schwarzfahrer gleich die nächste Tat begeht, wenn er dann ohne Fahrschein in das nächste Fahrzeug steigt.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!