Ich hätte erwartet, dass unter solch groben Umständen der Fahrer zum Schutz ,seiner Kunden' interveniert.
VVS (Gemeinschaftstarif) §2 Abs. 1, Satz 2 (in Folge Anspruch auf Beförderung) konnte ja nicht eingehalten werden.
VVS (Gemeinschaftstarif) §2 Abs. 1, Satz 2 (in Folge Anspruch auf Beförderung) konnte ja nicht eingehalten werden.