13. 03. 2020, 20:07
(13. 03. 2020, 18:37)Jack Lanthyer schrieb: Trotzdem besteht in meinen Augen keinen Grund, den Fahrern vom Verkaufspflicht von Fahrscheinen zu entbinden. Es soll auch Leute geben, die nicht in der Lage sind, anderweitig die Fahrscheine zu kaufen.Sehe ich ähnlich. Schlimm natürlich, daß es erst einen so dramatischen Anlaß dafür gebraucht hat, aber wenn dadurch die m.E. ohnehin schon seit längerem im Bröckeln begriffene, leidige Vordereinstiegspflicht endgültig auf dem Müllhaufen der Geschichte landet, soll es mir nur recht sein.
Ansonsten könnte man bei Influenza auch die gleiche Regelung einführen, wie derzeit bei Covid-19. Das ist einfach ein Aktionismus und sonst nichts.
Gleichzeitig verstehe ich auch vollkommen, daß die Fahrer vor einer erhöhten Ansteckungsgefahr geschützt werden sollen. Wie schon erwähnt wurde, sollten eines Tages auf breiter Front Fahrten wegen Erkrankung des Fahrpersonals ausfallen, wäre der Aufschrei und das folgende Chaos noch viel größer.
Und ja, ich denke sogar, wenn es den Verantwortlichen mit dem Ansteckungsschutz ernst ist, wird es gar nicht anders gehen, als das Schwarzfahren in den Bussen bis zu einem gewissen Grad zu tolerieren. Die Situation ist nun einmal so: die Verkaufspflicht der Fahrer ist aktuell aus Gesundheitsgründen nicht haltbar, eher wird sie sogar eines Tages als allgemeine Arbeitsschutzmaßnahme komplett verboten. Automaten gibt es in der Stadt immer weniger, auf dem flachen Land fast gar nicht mehr, und alle Fahrzeuge damit auszurüsten wäre teuer und langwierig. Und auch eine drohende Epidemie ändert nichts an der Gesetzlichkeit eines Zahlungsmittels, welches Bargeld nun einmal ist, jedenfalls nicht, solange kein offizieller Notstand ausgerufen wurde. Der Verweis auf Onlinekauf und Automaten ist also nicht nur wegen deren fortschreitenden Abbaus eine Frechheit, sondern auch schlicht zu kurz gesprungen und rechtlich im Fall der Fälle wohl kaum haltbar. Auch die Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen, die bestimmte Vertriebswege durchaus vorschreiben oder auch ausschließen könnten, tun dies bis dato nicht und lassen sich auch nicht einfach im Handstreich ändern. Nicht zuletzt wären SSB und VVS nicht die einzigen und ersten, die durch diese Krise wirtschaftlichen Schaden nehmen würden. Man denke nur an die Frühlingsfestbeschicker, sollte es bei der endgültigen Absage bleiben. Das hat momentan durchaus das Zeug, zum nächsten großen, gesamtgesellschaftlichen Problem nach der eigentlichen Infektionsgefahr zu werden, und es wird noch einmal separat gelöst werden müssen.
Bedauerlich find ich persönlich aber, daß durch die "Abriegelung" des vorderen Fahrgastraumteils auch die beiden vorderen Sitze nicht mehr benutzbar sind (geht wohl nicht anders, wenn die Fahrer wirklich einigermaßen geschützt werden sollen). Ich kenne da so einige Linien (Innenstadt sowieso, aber z.B. auch meine Stammlinie 84), wo deren Fehlen sich gerade in der Hauptverkehrszeit, und wenn unverständlicherweise mal wieder nur ein Solobus unterwegs ist, obwohl man es besser wissen sollte, recht drastisch auswirken dürfte

...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)