29. 01. 2020, 08:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29. 01. 2020, 08:06 von AchterZwerg.)
(28. 01. 2020, 21:28)K.E. schrieb:(28. 01. 2020, 13:31)AchterZwerg schrieb: Eisemann hat seinen Sitz in Alfdorf.
Das ist nur die postalische Zuordnung, Sitz ist Kaisersbach. Um die Verwirrung komplett zu machen: Der Weiler Birkhof ist eine Exklave umgeben vom Gemeindegebiet von Alfdorf und Welzheim, gehört aber zu Kaisersbach, genauer gesagt zum Ortsteil Cronhütte.
Warum kann Eisemann dann nicht dann im Impressum Kaisersbach angeben, wenn Kaisersbach der Sitz sein soll? Müsste dann nicht die PLZ von Kaisersbach drinstehen? Falsche Impressumsangaben (bei gewerblichen Angaben) können mit bis EUR 50.000,00 geahndet werden.
Grüße, euer Achter Zwerg