23. 12. 2019, 19:32
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Die Fahrzeuge gehören alle dem Landesanstalt für Schienenfahrzeuge und damit dem Land BaWü und sind lediglich an das jeweilige EVU verpachtet. Nun ist es so das ja bekanntlich noch nicht alle Fahrzeuge geleifert wurden. Strafzahlungen dürfte also weder Abellio noch GoAhead gerade erhalten..Ganz im Gegenteil!Zunächst mal müssen wir deutlich festhalten, dass das EVU für die beschaffung verantwortlich ist und dann die Züge nach abnehme an das Land verkauft. Darum ist die Fahrzeugvielfalt ja auch so explodiert.
Zitat:Die Fahrzeugauswahl obliegt dem EVU. Es beschafft nach den netzspezifischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg als Aufgabenträger die Fahrzeuge beim Hersteller in eigener Regie und veräußert sie unmittelbar an die SFBW unter Abtretung der Gewährleistungsrechte weiter. Die SFBW wiederum verpachtet die Fahrzeuge für die Laufzeit des Verkehrsvertrages an das betriebsführende EVU zurück und zwar zu dem Zeitpunkt und in dem Zustand, wie sie vom EVU geliefert wurden. So verbleibt das Risiko der Nicht-, Spät-, und Schlechtleistung beim EVU. Auch für die Wartung und Instandhaltung ist das EVU für die Dauer des Pachtvertrages verantwortlich.Quelle: https://www.sfbw.info/bw-modell/
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Zu den Sitzplätzen und den Zahlen diie hier bereits genannt wurde sei noch etwas angemerkt. Die offiziellen Zahlen berücksichtigen auch alle Klappsitze der Mehrzweckabteile die aber nicht wirklich immer zu Verfügung stehen. Rechnet man mal die reinen Sitzplätze, dann ergibt sich vollgendes Bild:In der HVZ sind also massenweise Leute mit Kinderwagen, Rollstuhl und Fahrradgruppen unterwegs?
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Ein Doppelstockwagen hat etwa im Schnitt um die 120 Sitzplätze. Bei 5 Dosto die Ursprünglich bestellt wwaren ergibt das eine Sitzplatzanzahl von etwa 600 Sitzplätzen.Aber auch nur wenn man die Klappsitze mitzählt. DB Regio hatte ja die feine angewohnheit die Klappsitze sehr zu variieren. In den alten Reichsbahn-Dosto waren pro Wagen (!) 2 Mehrzweckbereiche (4*2+1=9 Stk), im nächsten Zug dank fehlenden Steuerwagen auch mal gar keines. Von daher ist eine verlässliche Aussage über die Anzahl an Klappsitzen in den DoSto Zügen nicht möglich.
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Es ist also so, dass selbst mit der bestellten maximalen Zuglänge, die Sitzplatzzahlen nicht erreicht werden und die Züge deshalb auch weiterhin überlastet sind. Das Land argumentiert zwar immer das der Takt dichter ist, aber Arbeiter(innen) die nun mal um 6 Uhr zur Arbeit fahren müssen, können nicht erst um 6:30 fahren.Stimmt, das kann man nicht. Aber wenn der Zug früher einen bereits um 5:15 ausgesetzt hat, kann man bei dichteren Takt eventuell doch einen anderen Zug nutzen.
Als ich noch auf der Westbahn pendelte, hatte ich am Morgen nur einen zumutbaren Zug (den RE um 6:45 ab Bretten, wenn ich bis 8:30 auf Arbeit sein wollte), jetzt sind es ganze 3, die auch noch alle 1km näher an meiner ehmaligen Wohnung halten.
(23. 12. 2019, 15:36)Kasten 10er schrieb: Ganz erhlich. Die 3 Teiler hätte man sich komplett schenken können. Man hätte da viel mehr auf die 4 Teiler und 5 Teiler setzen sollen.Dir ist schon bewusst, dass es im Stuttgarter Netz auch Strecken gibt wo selbst ein 3-Teiler noch absolut überdimmensioniert ist? Z.B. auf der RB17c wo zuvor der ET2010 mit 93 Sitzplätzen herumfuhr und ich außer bei ganz besonderen Anlässen noch nie einen hab stehen sehen?
Auch die RB17a hatte bis auf den DB-RE fürher bei der AVG nur so ca. 93-200 Sitzplätze (je nach eingesetzten Fahrteugtyp). Da passt dann der Abellio 3-Teiler mit 163 Sitzen plötzlich wieder einigermaßen hinein, vor allem da viele Durchreisende jetzt die IRE1 nutzen können.