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ET4.S-Fahrzeug zur Bildung von 60m Wagenzügen
#2
Interessante Idee - die Frage ist jedoch auch ein rechtlicher Hintergrund. Ein solches Fahrzeug dürfte denke ich nur als Neufahrzeug zugelassen werden, das heißt mit allen neuen Regeln, die für die Fahrzeuge gelten. Somit dürfte der günstige Umbau aus Altfahrzeugen hinfällig sein. Oder täusche ich mich da?
Mit freundlichen Grüßen

Felix
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RE: ET4.S-Fahrzeug zur Bildung von 60m Wagenzügen - von Felix - 22. 05. 2019, 23:08

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