17. 03. 2019, 21:13
Ist nach der derzeitigen Rechtslage kein Problem, solange der Standort des Fotografen auf öffentlichen Grund ist. Wenn eine Firma nicht will, dass durch den Zaun hineinfotografiert wird, dann muß sie den Zaun so aufbauen, dass das nicht möglich ist.
Einer dieser Sicherheitstrottel (sorry, in dem Fall zutreffend) von Bosch wollte mir auch mal verboten, die in das Werksgelände hineinfahrende 365 von der anderen Straßenseite aus zu fotografieren. Als ich ihm erklärte, dass ich die Rechtslage kenne und er mir an der Stelle gar nichts zu verbieten hätte, ist er ganz schnell abgezogen und hat mich in Ruhe gelassen. Man versuchts halt mal, Leute einzuschüchtern.
Ein erkennbares Kennzeichen ist auch kein Problem, da ein Bus auf eine Firma zugelassen ist und somit der Datenschutz (der ja nur für Personendaten gilt) nicht greift. Den Sonderfall, dass es mal nicht so ist, kann man wohl außer Acht lassen, da man nicht davon ausgehen muß und eine Privatperson wie wir ohnehin kein Zugriff auf Halterdaten hat, um das zu überprüfen ;-)
Einer dieser Sicherheitstrottel (sorry, in dem Fall zutreffend) von Bosch wollte mir auch mal verboten, die in das Werksgelände hineinfahrende 365 von der anderen Straßenseite aus zu fotografieren. Als ich ihm erklärte, dass ich die Rechtslage kenne und er mir an der Stelle gar nichts zu verbieten hätte, ist er ganz schnell abgezogen und hat mich in Ruhe gelassen. Man versuchts halt mal, Leute einzuschüchtern.
Ein erkennbares Kennzeichen ist auch kein Problem, da ein Bus auf eine Firma zugelassen ist und somit der Datenschutz (der ja nur für Personendaten gilt) nicht greift. Den Sonderfall, dass es mal nicht so ist, kann man wohl außer Acht lassen, da man nicht davon ausgehen muß und eine Privatperson wie wir ohnehin kein Zugriff auf Halterdaten hat, um das zu überprüfen ;-)