(06. 03. 2019, 20:03)Busfan 92 schrieb: Also ich habe mir eben die Ausschreibung nochmal durchgelesen. Da steht kein Wort vom Alter der Busse. Dieses wird sich jedoch am Nahverkehrsplan und den Ausschreibungsbedingungen der Stadt richten. Jedoch widersprichst du dir. Unterschiedliche Regelungen sind nicht mehr zulässig, aber für den Knisel soll es Ausnahmen geben?
Nicht für Knisel alleine, sondern für eine Linie. Das ist zulässig, wenn sich da jeder mit Altwagen bewerben darf.
Die genauen Regelungen stehen ohnehin erst in den Unterlagen, die nur die Interessenten erhalten.