06. 03. 2019, 19:30
(06. 03. 2019, 18:35)Busfan 92 schrieb: Weder der kleine Stuttgarter noch der Knisel setzen bzw. setzten nur Neuwagen ein..
Die Neuwagenpflicht stand erst in den aktuellen Ausschreibungen (ab Dez. 2018), wobei wohl Fahrzeuge bis zu einem Alter von einem Jahr als Neuwagen gelten.
Weiterhin müssen die eingesetzten Fahrzeuge mit SSB-RBL ausgerüstet sein.
Die Vereinbarungen zu Reservefahrzeugen kenne ich nicht, diese standen nicht in der öffentlichen Ausschreibung.
Bei früheren Ausschreibungen waren die Regeln noch anders, da gab es sogar zwischen den einzelnen Auftragnehmern unterschiedliche Regeln. Da kannte man die Unternehmen, auf die man sich verlassen konnte, und die, bei denen man bestimmte Regelungen treffen musste. Aber heute sind solche Unterscheidungen nicht mehr zulässig.
In der Regel waren auch bereits in dem Einsatz befindliche (also bereits im SSB-Auftrag fahrende) Fahrzeuge zugelassen, sowie ein Durchschnitts- und Maximalalter vorgegeben.
Bei der 53 dürfte aufgrund der Umstände eine Ausnahme gelten, wobei hier möglicherweise die (in vielen Ausschreibungen verwendete) Klausel angewandt wurde, dass bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung sich im Besitz des Unternehmens befindliche Fahrzeuge zugelassen sind.
Mit solchen Klauseln will man verhindern, dass ein Unternehmen mit einem Sammelsurium von zusammengekauften Gebrauchtwagen antritt.