18. 02. 2019, 11:52
(13. 02. 2019, 22:42)wally schrieb: Und wer wird denn für seinen Weg zur Arbeit und zurück bezahlt? Da kenne ich niemanden in meinem Bekanntenkreis.
Ganz so einfach ist es nicht und hängt auch vom konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags ab. Deswegen ist das Thema mit den Tätigkeitstätten auch ein Dauerbrenner bei den Arbeitsgerichten. Wenn mich mein Arbeitgeber morgen in einer anderen Niederlassung einsetzen will, dann zahlt er natürlich jeden Kilometer von meiner Wohnung bis dort, ggf. zuzüglich Verpflegungsmehraufwand. Wie bei einem Leiharbeiter auch.
Die StZ berichtet nun endlich auch mal über die Situation der Fahrer:
Nach der Kritik reden die Busfahrer Tacheles