04. 11. 2008, 22:03
(04. 11. 2008, 18:25)sprudel91 schrieb: Aber insofern es nicht berechtigt war, kann man es wirklich unendlich lang wiederholen.Unendlich lang auf keinen Fall. Irgendwann verjährt alles mal (zumindest was solche Forderungen angeht), egal, ob die Abbuchung berechtigt war oder nicht. Die Verjährungsfrist dürfte übrigens in solchen Fällen, abhängig von einigen Faktoren, zwischen drei und zehn Jahren liegen. Das ist zwar lang, aber auch nicht wirklich unendlich .