16. 11. 2018, 13:55
Die Info kam von Sebastian590 im Melchinger-Thread.
In der Tat, das passt nicht. Für eigenwirtschaftliche Anträge bleiben nur drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung. Bei einer eigenwirtschaftlichen Vergabe wäre es gar nicht zur Ausschreibung gekommen:
In der Tat, das passt nicht. Für eigenwirtschaftliche Anträge bleiben nur drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung. Bei einer eigenwirtschaftlichen Vergabe wäre es gar nicht zur Ausschreibung gekommen: