(09. 11. 2018, 06:06)A streetcar named desire schrieb: Wäre es nicht interessant wie dieser Fall aus Sicht eines Experten aus der Versicherungswirtschaft beurteilt wird?Hallo, ich arbeite bei einem Versicherungs-Konzern, aber bin nicht gerade der Experte für Schadensbearbeitung, daher folgende Darstellung ohne Gewähr:
Ich als Laie hätte z.B. instinktiv gar keinen Zweifel daran gehabt dass das die Versicherung zahlt, aber zwischen den Zeilen lese ich heraus dass die allgemeine Meinung eine andere ist. Ich hole jetzt vielleicht etwas weit aus, aber im Fernsehen kam kürzlich ein Beitrag über einen Lokführer der in die Privatinsolvenz getrieben wurde weil er einen selbstverschuldeten Unfall mit hohem Blechschaden aus eigener Tasche zahlen musste. Wenn der oben beschriebene Fall im Extremfall dann auch vom Busfahrer aus eigener Tasche bezahlt werden müsste, dann... aber halt, hier darf ich nicht weiterdenken, weil "das geht uns nichts an"???
Es ist natürlich erst mal eine Frage wer Schuld ist - das ist aber eigentlich nur eine Frage welche Versicherung zahlt. Ich gehe mal von dem Fall Busfahrer hat einen Fahrfehler gemacht aus: Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht der KFZ-Haftpflicht - diese Versicherung besteht also garantiert. Personanschaden sowie der Schaden an der Bahn wird also bezahlt. Vermutlich besteht auch eine Vollkasko, dann wird der Schaden auch am Bus bezahlt. Es spielt keine Rolle, dass beide Fahrzeuge dem gleichen Unternehmen gehören - ein Ausschluss von Schäden am eigenen Eigentum wie bei einer Privat-Haftpflicht ist im Kraftfahrtbereich nicht üblich.
Solange der Busfahrer nicht vorsätzlich gegen irgendwelche Vorschriften wie gefälschter Führerschein, Fälschen von Fahrzeitnachweisen oder sonstigen Obliegenheiten verstoßen hat wird seine Brieftasche sicher nicht in Anspruch genommen.
In oben aufgeführten Lokführer-Fall, sofern wir den gleichen meinen, glaube ich war das Problem, dass Bahnfahrzeuge anders als KFZ im Straßenverkehr keiner Versicherungspflicht unterliegen und der Lokführer gegen Vorschriften bewusst verstoßen hat. Er sei wohl trotz Zwangsbremsung nach einem roten Signal einfach weiter gefahren.
Ob für Straßenbahnen eine Versicherungs-Pflicht der Haftpflicht besteht weiß ich jetzt allerdings nicht, bei umgekehrter Schuldfrage gilt meine Darstellung vielleicht nicht gleichermaßen - aber ich glaube nicht, dass die SSB ihre Stadtbahnen unversichert herum fahren lässt.