09. 10. 2018, 09:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10. 10. 2018, 08:35 von Stammtram.)
(09. 10. 2018, 09:11)Andy0711 schrieb: ...und der dementsprechend sinkenden Grundsteuer mal abgesehen (denn hier wird jede Linie inkl. Taktung berücksichtigt und jeder Bäcker/Lebensmittelladen/Imbiss).
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen; höchstens ansatzweise in Einzelfällen im Rahmen von Neubewertungen durch das Finanzamt, s. unten.
Meines Wissens ändert sich die Grundsteuer nur, wenn
- der Gemeinderat mehrheitlich eine Änderung des Grundsteuer-Hebesatzes beschließt (Der Hebesatz gilt jedoch einheitlich für ALLE Objekte innerhalb des Stadtkreises)
- am Objekt selbst eine Änderung erfolgt, die eine Neubewertung zur Ermittlung eines neuen Grundsteuer-Messbetrages durch das Finanzamt zur Folge hat, sofern die sogenannte "Wertfortschreibungsgrenze" erreicht wird.
Z.B. bei Nutzungsänderung, Neuaufteilung, Umbau, Abriss, Neubau. Wenn diesbezüglich nichts passiert, bleiben Messbeträge oft über Jahrzehnte unangetastet, völlig gleichgültig, wie viel oder wenig ÖPNV vor dem Objekt stattfindet.
Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Viele Grüße
Stammtram