12. 07. 2018, 17:38
(12. 07. 2018, 16:00)websurfer83 schrieb:(12. 07. 2018, 12:18)Georg Unsöld schrieb: Obwohl meine Bekannte sagte, dass Sie an dem Entwerter die Karte abgestempelt hatte und auch noch auf den Entwerter zeigte, nahmen die Kontrolleure keinen Probeabdruck am Entwrter vor und wollten 60 Euro haben.
Ich hätte mir das nicht so ohne Weiteres gefallen lassen, dass die Kontrolleure sich nicht selbst davon überzeugen wollen. In so einem Fall hätte vermutlich der Hinweis auf Einschalten der Polizei vielleicht weiter geholfen. Zumindest hätten die Beamten dann den Gegenbeweis "nehmen" können, sollten die Kontrolleure sich immer noch weigern...
Sehe ich auch so, hat aber ein praktisches Problem: Die Kontrolleure würden den Fahrgast dann irgendwann aus der Bahn begleiten, da die Bahn nicht so lange auf das Eintreffen der Polizei warten kann. Ist ja kein Notfall. Und somit würde dann wohl auch das Beweismittel wegfahren.
Bleibt dann nur bei der Polizei die Videoaufzeichnungen sicherstellen zu lassen, darauf dürfte man ja sehen ob der Fahrgast an dem Automaten gestempelt hat.
Wenn der Fahrgast die Stempelanlage anzweifelt hat der Kontrolleur eigentlich schon aus Eigeninteresse eine gewisse Pflicht dies zu überprüfen und ggf. zu widerlegen.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!