09. 04. 2018, 20:55
Soweit ich weiß, waren die Pendel ursprünglich dafür gedacht, Fahrgäste zu bremsen im Falle eines Sturzes (bspw bei Unfall), dass sie nicht direkt vorne gegen die Armaturen fallen (war das nicht zeitweise sogar Pflicht?). Je nach Bestellung wurden die Pendel an der Zwischenstange angebracht oder hinter Tür 1. Die Pendel gabs auch schon zu O305-Zeiten. Mit dem hinteren Pendel hat man auch erreicht, dass die Fahrgäste hinten aussteigen mussten. Mir persönlich gefällt das Pendel hinter Tür 1 besser, da ich als Fahrer hier mehr freie Sicht habe. Wenn wirklich die halbe vordere Tür noch mit Fahrgästen zugestellt ist, hat man nach rechts kaum noch freie Sicht. Ein Schulterblick ist gar unmöglich.
Mit einer neuen EU-Vorschrift kam das Pendel in beide Richtungen. Dieses besagt, dass der Weg durch Tür 1 ein Fluchtweg ist und der Fluchtweg nicht blockiert werden darf. Deshalb muss, falls ein Pendel angebracht wird (auf Höhe von Tür 1), dieses in beide Richtungen beweglich sein. Damit erzielt es jedoch seinen eigentlichen Zweck, sodass einige Unternehmen das Pendel weglassen oder durch eine gelbe Linie am Boden ersetzen.
So ist meine Version, die ich dazu kenne ^^
Mit einer neuen EU-Vorschrift kam das Pendel in beide Richtungen. Dieses besagt, dass der Weg durch Tür 1 ein Fluchtweg ist und der Fluchtweg nicht blockiert werden darf. Deshalb muss, falls ein Pendel angebracht wird (auf Höhe von Tür 1), dieses in beide Richtungen beweglich sein. Damit erzielt es jedoch seinen eigentlichen Zweck, sodass einige Unternehmen das Pendel weglassen oder durch eine gelbe Linie am Boden ersetzen.
So ist meine Version, die ich dazu kenne ^^
Mit freundlichen Grüßen
Felix
Felix