28. 02. 2018, 12:50
(28. 02. 2018, 10:01)SSB-Weil schrieb:Das kommt darauf an ob der andere Standort ebenso geeignet ist oder nicht bzw. Auch Wie hoch die Mehrkosten sind. Und 30 Meter sind nicht im Vorgarten, zu meinem Nachbarn habe ich unter 15Meter Abstand und trotzdem habe ich und er einen Vorgarten. Dazu muss man sagen dass in Richtung Wohnbebauung sowieso eine Gebäudewand steht, also keine direkte Lärmbelastung entstehen würde.(28. 02. 2018, 09:17)websurfer83 schrieb: ...Keiner will jedoch, dass bei ihm vor seiner Haustüre die nötige Infrastruktur gebaut wird....
So einfach pauschalisieren kann man dies aber nicht. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Betriebsbahnhof wörtlich in den Vorgarten gebaut wird (O-Ton Hr. Christiani: 30 Meter ist schon Abstand), oder ob man gemeinsam mit den Bürgern einen alternativen Standort diskutiert, welcher aber auf der Gemarkung Weilimdorfs liegt und es kein Hahn danach kräht. (Mit dem sogar die Landwirte leben können)
Zitat:Es heißt ja, es besteht Allgemeines Interesse an dem Betriebshof (Nur so bekommt man Enteignungen durch) Dann soll doch auch die Allgemeinheit für etwaige Mehrkosten aufkommen.Wieso sollte die Allgemeinheit für die Einwände Einzelner Mehrkosten in 2stelliger Millionenhöhe aufnehmen?