28. 02. 2018, 11:13
(28. 02. 2018, 08:36)Micha schrieb: Es geht hier auch um ,Sehen - UND Gesehenwerden'.
Ich unterstelle mal, dass mit Fernlicht die Stadtbahn der Fahrerin besser aufgefallen wäre.
Ändert nichts daran das es nicht legal ist, und deshalb wird es auch mit Sicherheit nicht gemacht.
Was ist wenn ein Autofahrer vom Fernlicht der Stadtbahn geblendet wird und in den Gegenverkehr fährt?
Wer ist dann Schuld?
Was für Maßnahmen werden dann ergriffen? Fernlicht wieder aus?
Fahren PKW dann auch bald mit Fernlicht um besser gesehen zu werden?
Oder nur LKW?
Kein Stadtbahnfahrer und kein Betriebsleiter werden sich den Schuh anziehen und etwas machen/anweisen das nicht durch ein Gesetz vorgeschrieben oder gedeckt ist.
(28. 02. 2018, 09:50)Inselschreck schrieb: Wozu an einer mit Lichtzeichen gesicherten Anlage läuten?
Bei der Fahrtgeschwindigkeit dort würde der entgegenkommende Verkehr das läuten sowieso erst zu spät wahrnehmen.
Richtig, und selbst wenn das läuten wahrgenommen wird heißt das noch lange nicht das der PKW-Fahrer sein Handeln abbricht. Siehe dazu einen meiner Unfälle:
http://forum.gtvier.de/myBB/showthread.p...2#pid62492