28. 02. 2018, 09:50
(28. 02. 2018, 08:36)Micha schrieb: Es geht hier auch um ,Sehen - UND Gesehenwerden'.Und hätte dabei den Verkehr geblendet, was nach STVO/BOStrab sicher nicht erlaubt wäre.
Ich unterstelle mal, dass mit Fernlicht die Stadtbahn der Fahrerin besser aufgefallen wäre.
(28. 02. 2018, 08:36)Micha schrieb: Ein anderes Thema sind die akustischen Signale.Wozu an einer mit Lichtzeichen gesicherten Anlage läuten?
Ich habe den Eindruck, dass da ,gespart' wird - im Gegensatz zu früher.
Es gibt kaum noch BÜs mit L-Tafel, oder ?
Bei der Fahrtgeschwindigkeit dort würde der entgegenkommende Verkehr das läuten sowieso erst zu spät wahrnehmen. Lichtzeichen sind nun mal nachgewiesen das viel sichere System, Bei Neubauten sind nur akustische Signale sowieso aus gutem Grund nicht erlaubt (niedrige Geschwindigkeiten ausgenommen). Zudem freuen sich die Anwohner... (gilt alles für den Kfz-Verkehr)