04. 02. 2018, 00:22
(03. 02. 2018, 23:39)dt8.de schrieb:(03. 02. 2018, 19:05)glx schrieb:(03. 02. 2018, 11:48)Karl_Rasur schrieb:(20. 01. 2018, 00:38)GoaSkin schrieb: ... die U6 und die U7 in Dreifaktraktion betreiben zu können.Technisch machbar, aber nach BOStraB nicht erlaubt. Selbst die SSB fährt die DoTra mit Sondergenehmigung, da 75m überschritten werden bei der DoTra
Die BoStrab begrenzt die Zuglänge nur für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Das muss man aber auch nicht zwingend.
Gerade die U6 nimmt kaum am Straßenverkehr Teil. Nur der Teil in der Hohenheimer Straße wäre kritisch.
Man muss sich also fragen, ob man auf der Hohenheimer Straße nicht einfach eine Autospur zurückbaut, dann wäre das Problem möglicherweise auch gelöst.
Jede Kreuzung ohne Andreaskreuz gilt als Teilnahme am Straßenverkehr, und da dürfte es noch ein paar geben. Außerdem wären dann keine Umleitungen über andere Strecken (Nordbahnhofstraße, Geroksruhe) mehr möglich.
Andreaskreuze aufzustellen ist die kleinste Übung und auch nicht sonderlich teuer. An vielen Straßenkreuzungen sind sie ohnehin schon vorhanden.
Um die Voraussetzungen für eine genehmigte Dreifachtraktion zu starten, ist es aber vermutlich erforderlich, manche Kreuzungen zu beschrankten Bahnübergängen auszubauen und die Strecke an kritischen Stellen einzuzäunen (z.B. am Bahnhof Feuerbach). Sicherheitstechnisch aber ohnehin nicht verkehrt.