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Handy-App
#25
(10. 01. 2018, 19:06)dt8.de schrieb: Aber zum testen lasse ich gerne mal anderen den Vortritt.

OK, Nachtrag: mit dem Angebot können sie tun was sie wollen, für mich sind die AGB nicht akzeptabel:

Zitat:2.4 Nach der Gesamtabrechnung wird die Forderung in deren Höhe an moovel abgetreten.
2.6 moovel zieht die Forderung aus eigenem Recht und auf eigene Rechnung beim Kunden ein.

D.h. bei Problemen muß man sich mit Moovel herumärgern.

Zitat:3.2 Die SSB übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der
elektronischen Tickets.

Das ist etwas zu einfach. Die Probleme könnten ja auch mal am Server von der SSB oder Moovel liegen. Normalerweise sollte es ausreichend sein, wenn der Einbuchungsvorgang stattgefunden hat.

Zitat:3.3 Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen technischen
Versagens nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den VVS-
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet.

Das geht mal gar nicht. Das ist eines der absoluten k.o.-Kriterien. Ein nachträglicher Nachweis über eine Einbuchung müsste akzeptiert werden. Selbst beim Handy-Ticket heißt es:

Zitat:Akku leer?
Sie fahren ohne gültigen Fahrschein. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7 €, wenn Sie Ihr Ticket innerhalb einer Woche vorzeigen.

Das ist ok, mal davon abgesehen, wie das geschehen soll. Nach Ablauf der Gültigkeit wird das Ticket in der VVS-App nämlich nicht mehr als QR angezeigt. Unddie Textform gilt ja laut deren AGB nicht ...

Zitat:Für den Fall der
Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung des Tickets ist der
Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket zu erwerben.

OK, aber wie wird das dann berechnet? Es sollte ja dann berücksichtigt werden, dass der Kunde dann zwei Tickets bezahlt hat. Es ist ja nicht immer vom Kunden zu vertreten. Übertragungsabbrüche kommen halt mal vor.

Zitat:3.6 Es sind bis zu fünf zeitlich gültige Tickets je mobilem Endgerät für den BestPreis-
Teilnehmer zulässig. Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur alle
gültigen Tickets zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der
Gültigkeit liegt beim Kunden. Ein Kauf für Dritte ist nicht zulässig.

Wozu das? Es sollte doch immer nur eine gültige Fahrberechtigung geben. Mehr als eine macht keinen Sinn, denn das macht nur mit klassischen Fahrkarten Sinn, um ggf. eine günstigere Variante zu nutzen. Bei einem Best-Preis-Prinzip muß das System das selber herausfinden.
Außerdem geht nicht, dass der Kunde die Gültigkeit nachweisen muß. Das kann er nämlich nicht, solange er nur einen QR-Code hat, dessen Inhalt er nicht entschlüsseln kann. Die textliche Anzeige auf dem nächsten Screen gilt nämlich (beim Handy-Ticket) ausdrücklich nicht als Fahrberechtigung.

Zitat:3.7 Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen
von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem mobilen Endgerät angezeigten
elektronischen Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

Nö. Die fingern an meinen Handy gar nichts herum. Das kann gerne aufgenommen und nachträglich geprüft werden, denn die Einbuchungen müssen der SSB ja bekannt sein.

Zitat:3.8 Über die App erworbene Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert
werden. Eine - auch teilweise - Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur
teilweiser Nutzung von Tickets, die über die App erworben wurden, ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über die App
erworben wurden.

Nächstes k.o.-Kriterium: "Fahrkarte" muß vor Antritt erworben werden (siehe AGB), Bus/Bahn kommt nicht, und man fahrt dann doch nicht.

Bei anderen Systemen bucht man sich dann wieder an derselben Haltestelle aus und gut ist, kostet nicht.

Alles in allen hält man hier noch zu stark an dem Prinzip "Fahrkarte" fest, statt die tatsächlich zurückgelegten Strecken zu berechnen.

Mit einer Chipkarte (Hamburg wurde ja erwähnt) wird Start und Ende der Fahrt festgehalten und am Ende eines Abrechnungszeitraums die günstigste Möglichkeit berechnet.
Hier wird noch zu sehr in Fahrkarten gedacht: ich muß mich bei der Buchung entscheiden, welche Fahrkarten ich benötige: erst will ich von Stuttgart nach Zuffenhausen, später will ich weiter nach Ludwigsburg. Ich muß hier vorher wissen, ob ich erst zwei Zonen oder gleich drei Zonen kaufe. Auch wenn ich nicht weiß, wie lange ich in Zuffenhausen Zeit brauche.
Das ist für mich nicht die perfekte Lösung, da sind andere weiter.

Auch ist eine Chipkarte zuverlässiger als ein Handy, wo für letzteres der Kunde die Kosten und das Risiko trägt.

Auch nicht erwähnt ist, ob ein Kunde mehrere Handys nutzen darf: Gerät 1 Akku leer oder defekt, einfach am nächsten Tag Gerät 2 nutzen. Beim Handy-Ticket geht das innerhalb der Gültigkeit eines Tickets nicht, ein erneutes Herunterladen des Tickets ist nicht möglich. Bei einer Monatskarte blöd, wenn das Handy mittendrin verloren geht oder den Geist aufgibt (wobei ich gebe zu: eine Monatskarte hatte ich noch nicht, habe das daher nicht getestet - bei anderen Fahrscheinen geht es aber nicht)
Und genau das ist das Problem: geht da technisch etwas schief, ist der Kunde trotz Bezahlung der Dumme.

Ich sehe ein, dass es da Mißbrauchsmöglichkeiten gäbe (einfach Ticket dann auf zwei Geräte herunterladen), aber genau deshalb gibt es beim Handyticket auch die Ausweispflicht - auch wenn das bei mir noch nie einer kontrolliert hat.
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Handy-App - von Salzäcker - 04. 01. 2016, 11:18
RE: Handy-App - von glx - 04. 01. 2016, 13:27
RE: Handy-App - von hopperpl - 06. 01. 2016, 12:42
gelöschter Post - von loik1 - 06. 01. 2016, 14:18
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RE: Handy-App - von dt8.de - 10. 01. 2018, 19:06
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