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Verlängerung der U 14 nach Waiblingen?
#55
dt8.de schrieb:Sicher. Allerdings ist man da erstens eher selten mitten auf der Straße sondern am Rand der Straße

Was sollte die Tram davon abhalten auf den Gehweg zu rutschen?
Die Gleise brauchen bloß anders zu liegen.

dt8.de schrieb:warum führt durch die Nordbahnhofstraße heute wohl kein Kfz-Verkehr mehr?

Allgemeine Verkehrsberuigung?

dt8.de schrieb:Dann mache dich mit der Bedeutung des Wörtchens "soll" im Zusammenhang mit Gesetzen und Vorschriften und deren Anwendung vertraut.

Jedenfalls habe ich mich erst letztes WE wieder überzeugt: In HD-Westadt-Südstadt liegt der Fußboden des MGT6D unter der Bahnsteigkante.
Allerdings scheint man das neuerdings echt nicht mehr zu wollen, in Kirchheim sind die Bahnsteige nämlich minnimal tiefer.
Warum man in Stuttgart nicht unter die Bahnsteigkante kann liegt ja an einer anderen Konstruktion. Ich nehme an du weißt welche.

dt8.de schrieb:nur um Karlsruhe besser dastehen zu lassen als es ist.

Ich würde hier mal nicht eine Diskusion Hochfluhr vs. Niederfluhr mit einer Diskusion Stuttgart vs. RheinNeckar/Karlsruhe verwechseln.
Du wolltest eine Nf-Bahn wo ein weitgehend ebenerdiger Fußboden bei gleichzeitig geringen Verbau durch Schaltkästen, Wagenkästen, Pdoesten oder ähnliches aufweist. Daher habe ich den Nf-Wagen gewählt den hier warscheinlich noch die meisten kennen, als irgendwelche Nf-Wagen von irgendwo.

dt8.de schrieb:Aber um zu Antworten: wie kommst Du auf 6 Plätze?

Wenn man von 2 regulären Mehrzweckplätzen ausgeht und man dafür 2 3er Gruppen verwendet, dann fallen 2x3=6 Sitze weg.

dt8.de schrieb:Unter Verlust von wieviel Sitzplätzen pro Kinderwagen-/Rollstuhlplatz?

Wenn man die normale 2+2 Bestuhlung weitergebaut hätte dan wären es 4 Stück gewesen. Allerdings sind vor allen in den Variobahnen 3 Klappsitze enthalten 8die man im DT8 aber auch einbauen könnte, was dann 2-3 Klappsitze bedeuten könnte.

dt8.de schrieb:Zum Glück nicht. Weißt Du, was das für die Fahrplaneinhaltung bedeutet? Hast Du schon mitbekommen, wie das aufhält im Gegensatz dazu, wenn ein paar kräftige Fahrgäste mit anpacken?

Da kommt dann wieder das E-Rolli-Argument. Ich habe schon mal mitbekommen wie ein mir bekannter E-Rollifahrer (ja in KA) am HBF in die Bahn gehoben wurde, dann verließen einen Helfer die Kräfte, was dann dazu führte dass er seiner Begleitperson auf den Fuß gefallen ist. Ich will ja nicht wissen was passiert wäre wenn das Ding (mit Innsassen immerhin 200kg) noch umgefallen wäre. Ne Ne, da ist dann schon eine Klapprampe o.ä. besser. Und wenn ich schon sehe wie sich Leute anstellen wenn sie einen normalen Rollstuhl in einen Nf-Bus (mit Kneeling) heben dann möchte ich mir das beim richtigen E-Rolli gar nicht vorstellen.

dt8.de schrieb:Außerdem, vom Straßenniveau mit einer Klapprampe auf NF oder MF-Niveau mit Rollstuhl? *DAS* will ich aber mal sehen. Das geht nur zur Spaltüberbrückung bei gleicher Bahnsteighöhe.

Ein Glück das du enorme Erfahrung in Sachen barrierefeiheit hast.
Angesichts dieser Aussage frage ich mich echt wie ich es schaffen konnte mit einen E-Rolli, einen normalen Rolli und einer Klapprampe am Mannheimer Neckartor via Klapprampe in eine RNV6 einzusteigen. Eventuell hatte ich Halluzinationen als der E-Rolli die Rampe (vom Straßennivau) hinauffuhr?

dt8.de schrieb:Wenn wir schon mit solchen Hilfslösungen argumentieren, dann seien die doch bitte überall erlaubt.

In der tat, in Stuttgart wäre das an vielen Stationen nötig.

dt8.de schrieb:Auch wenn ich froh bin, daß die in Stuttgart scheinbar - im Gegensatz zu den anderen von Dir genannten Netzen - nicht erforderlich sind.

An vielen Stationen (z.B. VCharlottenplatz -1, Schlossplatz usw.) wären solche Überbrückungen auf jeden Fall nötig.

dt8.de schrieb:Da muß ich etwas verpasst haben. Ach so, Du sprichst nur von niederflurig. Ich habe aber zusätzlich noch von nicht verbaut gesprochen...

Mmmmmmmmmmm
Was soll denn am GTN verbaut sein?
ich bitte bei deiner Argumentation zu bdenken dass auch in vielen Hochfluhrfahrzeugen eine Verbautheit auftritt (auch im DT8 in form von Schaltschränken)

JeDi schrieb:Übrigens kann man den geforderten Rollstuhl-Quer-Platz bei ER-Fahrzeugen deutlich einfacher einrichten...

In RheinNeckar und Freiburg geht das auch bei Zweirichtungswagen. Alles kein Problem.
Selbst die Karlsruher Keksdosen haben einen geeigneteren Rollstuhlplatz (als zweirichtungswagen), auch wenn das befahren einer Keksdose mit einen Rolli von der Begleidperson alle Register der Rollifahrkunst abverlangt und die Aktion mit einen E-Rolli überhaupt nicht gehen dürfte (mal abwarten, noch von 2 Jahren hätte ich die Keksdosenaktion auch für nicht durchführbar gehalten...). Aber es geht, wie ich erst letztes Wochenende aus aktuellen anlass getestet habe.
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