31. 07. 2008, 19:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31. 07. 2008, 19:40 von henchen2410.)
Wenn jemand die Füße auf dem Sitz hat, aber die Schuhe auszieht, find ich das in Ordnung.
Wenn jemand allerdings die Füße mit Schuhen auf dem Sitz hat, sollte man dem jenigen sprichwörtlich den Schuh in den A**** schlagen, oder auf hochdeutsch in den A**** treten...
Selbstverständlich sollten demjenigen auch noch die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden, zusätzlich zu einer saftigen Bearbeitungsgebühr.
Verboten ist es m.W. schon, geahndet wird es jedoch in der Regel nur, wenn man die Schuhe anlässt, in Socken oder barfuß wird es toleriert.
MfG
henchen2410
Wenn jemand allerdings die Füße mit Schuhen auf dem Sitz hat, sollte man dem jenigen sprichwörtlich den Schuh in den A**** schlagen, oder auf hochdeutsch in den A**** treten...
Selbstverständlich sollten demjenigen auch noch die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden, zusätzlich zu einer saftigen Bearbeitungsgebühr.
Verboten ist es m.W. schon, geahndet wird es jedoch in der Regel nur, wenn man die Schuhe anlässt, in Socken oder barfuß wird es toleriert.
MfG
henchen2410