27. 03. 2017, 19:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27. 03. 2017, 20:00 von Peter K.)
Hallo Stephan,
ich versuche es mal mit Argumenten :-) Ja die Stelle ist nicht gerade riesig breit. Wenn du sie aber mit den Abgängen an den anderen Haltestellen der U14 vergleichst, wirst du feststellen, die Durchgangsbreite entspricht den Mindestmaßen, also knapp über 1,50m. Reicht aus meiner Sicht auch aus, da es ja nur diese eine Stelle ist. Selbst wenn sich hier ein Rollstuhl und ein Kinderwagen treffen, müssten - bei etwas gutem Willen - beide aneinander vorbei passen. Die Breite hat sich daraus ergeben, dass man einen möglichst langen Linksabbieger ermöglichen wollte, damit der Bus nach der Haltestelle zügig weg kommt. Ein kürzerer Linksabbieger hätte einen längeren Rückstau in Richtung Auwiesen zur Folge gehabt. Einer der wichtigen Gründe war ja auch den Bürgern aus Münster eine gute Anbindung an das Einkaufszentrum zu bieten, da die Nahversorgung in Münster ja nicht gerade top ist. Die Einkäufer werden daher die Rampe in Richutng Einkaufszentrum nutzen.
Insofern gibt es nichts auf den Deckel und für die letzte Reaktion meinerseite habe ich mich bei dir entschuldigt, also alles gut.
Zum Thema Duchlass fällt es mir schon etwas schwerer so ganz ruhig zu bleiben. Hier wird eine Baustellensituatioin beurteilt ohne wahrscheinlich die Pläne zu kennen.
Um einen Durchbruch durch eine Lärmschutzwand zu machen muss nach Fertigstellung eine Überlappung der beiden Wände vorhanden sein. Aus diesem Grund muß auf beiden Seiten freigeräumt werden, damit die eine Wand nach vorne gesetzt werden kann und die 2. Wand dahinter verläuft. In kurzer Zeit ist die Wand wieder bewachsen sein.
Da ich ja aber weiß von wem diese Feststellung kommt ist, dies nur ein weiter Mosaikstein in meiner Meinungsbildung.
Peter
ich versuche es mal mit Argumenten :-) Ja die Stelle ist nicht gerade riesig breit. Wenn du sie aber mit den Abgängen an den anderen Haltestellen der U14 vergleichst, wirst du feststellen, die Durchgangsbreite entspricht den Mindestmaßen, also knapp über 1,50m. Reicht aus meiner Sicht auch aus, da es ja nur diese eine Stelle ist. Selbst wenn sich hier ein Rollstuhl und ein Kinderwagen treffen, müssten - bei etwas gutem Willen - beide aneinander vorbei passen. Die Breite hat sich daraus ergeben, dass man einen möglichst langen Linksabbieger ermöglichen wollte, damit der Bus nach der Haltestelle zügig weg kommt. Ein kürzerer Linksabbieger hätte einen längeren Rückstau in Richtung Auwiesen zur Folge gehabt. Einer der wichtigen Gründe war ja auch den Bürgern aus Münster eine gute Anbindung an das Einkaufszentrum zu bieten, da die Nahversorgung in Münster ja nicht gerade top ist. Die Einkäufer werden daher die Rampe in Richutng Einkaufszentrum nutzen.
Insofern gibt es nichts auf den Deckel und für die letzte Reaktion meinerseite habe ich mich bei dir entschuldigt, also alles gut.
Zum Thema Duchlass fällt es mir schon etwas schwerer so ganz ruhig zu bleiben. Hier wird eine Baustellensituatioin beurteilt ohne wahrscheinlich die Pläne zu kennen.
Um einen Durchbruch durch eine Lärmschutzwand zu machen muss nach Fertigstellung eine Überlappung der beiden Wände vorhanden sein. Aus diesem Grund muß auf beiden Seiten freigeräumt werden, damit die eine Wand nach vorne gesetzt werden kann und die 2. Wand dahinter verläuft. In kurzer Zeit ist die Wand wieder bewachsen sein.
Da ich ja aber weiß von wem diese Feststellung kommt ist, dies nur ein weiter Mosaikstein in meiner Meinungsbildung.
Peter