18. 11. 2016, 11:11
Hallo Flash,
sprichst Du bei den Überwegen mit doppeltem Rotlicht von Übergängen in Stuttgart? Grundsätzlich sind die Ideen, wie man solche Übergänge umsetzt, von Stadt zu Stadt nicht zwingend identisch. Hinzu kommen dann u. U. noch Fragen der Auslegung der Lichtsignalanlage; das betrifft Festlegungen z. B. in der RiLSA, aber auch daraus abgeleite Lokale oder regionale Gepflogenheiten. Ein Beispiel: Wenn die Straßenbahn an einem Überweg ein Signal haben soll, das einen Fahrtbegriff zeigt (z. B. einen senkrechten weißen Balken), dann ist es zwingend, dass der querende Verkehr ein absolutes Haltsignal bekommt, da genügt ein Springlicht m. E. nicht. Die Frage, wie viele rote Signale der Fußgänger gezeigt bekommt hat einerseits wiederum mit örtlichen Gepflogenheiten zu tun (Es gibt da z. B. auch besonders große Signalgeber in Rot, davon dann aber wieder ur einen), kann aber auch im Zuge einer Redundanzbetrachtung installiert sein. Wenn nämlich in der oben beschriebenen Situation das rote Signal ausfiele (das muss in der beschriebenen Konstellation dann auch durch die Anlage überwacht sein), dann dürfte das ÖV-Signal kein frei mehr anzeigen, was auf jeden Fall zu einem irgendwie gearteten Notbetrieb führen würde, z. B. mit herabsetzung der Geschwindigkeit oder Haltepflicht und damit Verzögerungen im Strab-Verkehr.
Ahnst Du, dass da ziemlich viel dahinterstecken kann und eine Ferndiagonse im Sinne einer Generalbetrachtung kaum möglich ist? Ein großes Ziel ist immer eine gewisse Einheitlichkeit, damit der gemeine Nutzer eine klare, verständliche und gewohnte Situation vorfindet.
Viele Grüße
BW 76
sprichst Du bei den Überwegen mit doppeltem Rotlicht von Übergängen in Stuttgart? Grundsätzlich sind die Ideen, wie man solche Übergänge umsetzt, von Stadt zu Stadt nicht zwingend identisch. Hinzu kommen dann u. U. noch Fragen der Auslegung der Lichtsignalanlage; das betrifft Festlegungen z. B. in der RiLSA, aber auch daraus abgeleite Lokale oder regionale Gepflogenheiten. Ein Beispiel: Wenn die Straßenbahn an einem Überweg ein Signal haben soll, das einen Fahrtbegriff zeigt (z. B. einen senkrechten weißen Balken), dann ist es zwingend, dass der querende Verkehr ein absolutes Haltsignal bekommt, da genügt ein Springlicht m. E. nicht. Die Frage, wie viele rote Signale der Fußgänger gezeigt bekommt hat einerseits wiederum mit örtlichen Gepflogenheiten zu tun (Es gibt da z. B. auch besonders große Signalgeber in Rot, davon dann aber wieder ur einen), kann aber auch im Zuge einer Redundanzbetrachtung installiert sein. Wenn nämlich in der oben beschriebenen Situation das rote Signal ausfiele (das muss in der beschriebenen Konstellation dann auch durch die Anlage überwacht sein), dann dürfte das ÖV-Signal kein frei mehr anzeigen, was auf jeden Fall zu einem irgendwie gearteten Notbetrieb führen würde, z. B. mit herabsetzung der Geschwindigkeit oder Haltepflicht und damit Verzögerungen im Strab-Verkehr.
Ahnst Du, dass da ziemlich viel dahinterstecken kann und eine Ferndiagonse im Sinne einer Generalbetrachtung kaum möglich ist? Ein großes Ziel ist immer eine gewisse Einheitlichkeit, damit der gemeine Nutzer eine klare, verständliche und gewohnte Situation vorfindet.
Viele Grüße
BW 76