03. 08. 2016, 21:22
(03. 08. 2016, 20:24)henchen2410_neu schrieb: Wenn die Situation eintreten würde, wäre es der selbe Grund, wie in Pforzheim. Hier würde ich schleunigst eine Gesetzesänderung durchsetzen, nämlich, dass eine Eigenerbringung NIE durch private Anbieter untergraben werden darf, egal wie "wirtschaftlich" sie auch sein mögen. Hier hat die Bundesregierung (schwarz-Geld war das!) es mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu genau genommen, denn diese fordert genau das was jetzt eintritt NICHT!
So ist es, die EU-Regelung fordert das nicht. Ob das PBefG das fordert ist m.E. auch nicht so eindeutig: der Wortlaut gibt das nur her, wenn man die Eigenvergabe auch als Ausschreibung interpretiert. Alles andere stammt nur aus Kommentaren zum PBefG, welche eine Eigenvergabe als Variante einer Ausschreibung interpretieren. Das PBefG spricht in dem Fall aber nicht von einer Ausschreibung.
Daher bin ich gespannt, ob eine solche Sache auch vor Gericht bis zum BVG standhalten würde.
Bisher gab es endgültig nur den Fall Pforzheim, und der ist sowieso als Sonderfall zu behandeln, weil die Stadt das als Eigenvergabe machen wollte, um dann Teile des Verkehrsbetriebs zu privatisieren. Das wäre m.E. in keinem Fall rechtlich haltbar gewesen, und das hätte die Stadt eigentlich wissen müssen.
(03. 08. 2016, 20:24)henchen2410_neu schrieb: Nun ist dies jedoch trotzdem passiert.
Ist es das, oder war es nur eine Ankündigung? Den EZ-Artikel durfte ich nicht lesen ...
Wichtig ist vor allem, dass es von der Stadt einen verbindlichen Nahverkehrsplan gibt. Dieser muß das Angebot festschreiben. Sonst kann ein privater Anbieter ein Angebot auf niedrigerem für ihn noch wirtschaftlichen Bedienungsniveau machen oder nach Betriebsaufnahme das Angebot verschlechtern weil nicht wirtschaftlich darstellbar (ja, das gab es schon). Deswegen wird derzeit ja auch in Stuttgart ein solcher Plan erstellt, und ich habe das Gefühl, dass manche der kommenden Verbesserungen vor allem dazu diesen, den Betrieb der SSB etwas unwirtschaftlicher und somit für andere Betreiber nicht wirtschaftlich betreibbar zu machen.