18. 04. 2016, 20:39
(18. 04. 2016, 17:21)automan schrieb: Wozu gibts Ausnahmegenehmigungen?
Nein im ernst da ist so wenig Verkehr, das dürfte kein Problem sein.
Außerdem ist das nach StVo unzulässig nicht nach BOStrab.
Nein, das ist nach BOStrab §55(2) unzulässig. Die StVO erlaubt oder verbietet in dieser Hinsicht erstmal gar nichts, sondern das macht die StVZO. Die gilt aber (im Gegensatz zur StVO) nicht für Straßenbahnen, und würde die Länge dann sowieso auf 18,75m beschränken (hat jemand das Wort "Gigaliner" erwähnt?).
Aber wie schon geschrieben, Ausnahmegenehmigungen sind 1.) möglich wenn der Straßenverkehr nicht unzumutbar behindert wird (und bei 3,22 m mehr ist das nicht der Fall) und 2.) gibt es dort m.W. schon eine, da als Umleitungsstrecke für die U6 genutzt.
Ansonsten wäre ja schon die U6 auf der Hohenheimer Straße unzulässig.