(12. 04. 2016, 01:18)hopperpl schrieb: Und zu den Infrastrukturaufnahmen, die automatische Genehmigung beinhaltet diese Aufnahmen laut Schreiben nicht. Heißt ja nicht, dass es damit verboten ist. Sondern nur, dass eine explizite Genehmigung dafür eingeholt werden muss. Kann ich nachvollziehen, sonst genehmigt die DB automatisch Aufnahmen ohne Gefahrenbelehrung.
Da ging es nicht um dich oder mich, sondern um (selbstverständlich) Berechtigte. Laut der aktuellen Fotoregelung der dehnt sie ihre Hausordnung in Bereiche aus, wohin sie das nicht darf.
(12. 04. 2016, 01:18)hopperpl schrieb: Und nicht auf jedem Meter Gleisanlage ist ein Schild sichtbar, dass das Betreten der Bahnanlagen verboten ist.
Braucht es auch nicht. Nicht öffentlich zugänglich ist nicht öffentlich zugänglich. Da gibt es (ohne Genehmigung) keine Fotos, weil kein Zutritt. Keine Diskussion.
(12. 04. 2016, 01:18)hopperpl schrieb: Und natürlich betrachtet die DB ihre Anlagen als Privat. Wären sie alternativ als "öffentlich" deklariert, kann man sich ausmalen, was das für rechtliche Auswirkungen hat. Autobahnen sind Öffentlich. Lauf ich über eine, kostet mich das maximal 10 EUR Bußgeld. Betrete ich Privatgelände, gelten ganz andere Gesetze und Haftungsansprüche bzw. Betreiberhaftungen.
Das war die Sichtweise der DB. Sie ist damit gescheitert, wobei ich nicht weiß, ob vor Gericht oder ob Sie beigegeben hat.
Die Betriebsanlagen (und nur die) der DB sind öffentliche Infrastruktur wie eine Autobahn, nix privat. Erfülle ich die Anforderungen (bei der Bahn: EVU, Personal mit entsprechender Ausbildung und ggf. angemeldete Trasse; bei der Autobahn zugelassener Pkw, Fahrer mit Führerschein), darf ich die so nutzen, wie der Gesetzgeber das in der EBO bzw. StVO vorsieht. Da interessiert mich die Hausordnung der DB nicht, solange ich mich an die Regelungen der EBO und anderer Verordnungen halte und legitimer Nutzer bin.
Die DB meint zwar, es sei ihr Privatbesitz, über den sie verfügen könne wie sie wolle, aber dem ist nicht so. Sonst würde sie nämlich keinen einzigen privaten EVO das Fahren auf "ihrem" Netz erlauben.
Erfülle ich die Anforderung dagegen nicht, dann kostet es mich bei der Autobahn nach Deiner Aussage 10 € (habe ich nicht geprüft), bei der Bahn halt ein paar € mehr. Ist aber beides nicht in der Hausordnung festgelegt, sondern in vom Gesetzgeber erlassenen Verordnungen. Das interessiert aber insoweit nicht, weil ich von legitimen Nutzern spreche.
Betrete ich eine Bahnanlage illegal, bekomme ich auch eine Strafe wegen unerlaubten Betretens einer Bahnanlage und nicht wegen Hausfriedensbruch.
Und da wird es heikel: ihren eigenen Mitarbeitern kann die DB das Fotografieren von/auf Bahnanlagen der DB per Weisung untersagen.
Aber was kann sie bei Mitarbeitern von nicht-DB-EVU, die sich auf dem Führerstand ihres Fahrzeugs befinden? Auf den Führerständen von Fremd-EVU hat das Fremd-EVU Hausrecht, nicht die DB.
Die DB versuchte, auch diesen Aufnahmen von DB-Anlagen vom Führerstand von Fremd-EVU aus zu verbieten (und schreibt es in der aktuellen Version der Fotoerlaubnis, die wohl nicht Online steht, auch noch so), ist damit aber nach Intervention eines nicht genauer genannten EVU gescheitert.
Eben weil es öffentliche Infrastuktur ist und die DB damit nicht überall Hausordnungen durchsetzen kann.
Und nochmal: mit unbefugtem Betreten der Anlagen hat das nichts zu tun. Das ist nie erlaubt, und solche Fotos können damit auch nicht legal werden.
Edit: Unterscheidung Hausrecht und Hausordnung verbessert.