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Generell keine Fotos
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Fotos, worauf nur Fahrzeuge sind, sind erlaubt
25.00%
1 25.00%
Jedes Foto, wo keine Personen drauf sind, ist erlaubt
50.00%
2 50.00%
Jedes Foto ist erlaubt
25.00%
1 25.00%
Gesamt 4 Stimme(n) 100%
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Frage zu einem Recht bzw. gesetzlichem Verbot
#14
Mach ich den Fahrer unkenntlich, sind Photos erlaubt. Der Fahrer ist aber nicht Bestandteil des Zuges und muss somit Aufnahmen von ihm erdulden. Schließlich kann bei absoluter Unkenntlichmachung die besagte Person nicht mehr nachweisen, dass sie abgelichtet wurde. Ich hab das nur deswegen besonders hervorgehoben, weil sich diese Person von den anderen Personen unterscheidet und auch den Führerstand nicht verlässt. Andere Personen den Bahnsteig aber irgendwann immer.

Außerdem, kaum ein Fall landet vor Gericht. Natürlich entscheidet ganz am Ende ein Richter was das Motiv darstellt. Reduziert man das aber auf die beiden Streitparteien nur, entscheidet nicht der Photograph über das Motiv, sondern die Person die sich persönlich verletzt fühlt. Ich hab alles rechtliche auf Verständlich und Nachvollziehbar reduziert, anstatt jeden Paragraphen im Detail zu zitieren. Personen können andere Personen absichtlich photographieren, aber (normale) Personen können nicht absichtlich von anderen Personen photographiert werden. Deswegen gilt hier zwischenmenschlich, dass die photographierte Person entscheidet welches Motiv gemacht wurde--- oder noch einfacher ausgedrückt: Ein Photograph wählt das Motiv so, dass keine Zweifel entstehen, was mit dem Bild bezweckt wird. Dafür braucht es keinen Richter.

Und zu den Infrastrukturaufnahmen, die automatische Genehmigung beinhaltet diese Aufnahmen laut Schreiben nicht. Heißt ja nicht, dass es damit verboten ist. Sondern nur, dass eine explizite Genehmigung dafür eingeholt werden muss. Kann ich nachvollziehen, sonst genehmigt die DB automatisch Aufnahmen ohne Gefahrenbelehrung. Und nicht auf jedem Meter Gleisanlage ist ein Schild sichtbar, dass das Betreten der Bahnanlagen verboten ist. Der deutsche Gesetzgeber gestattet mir, dass ich dumm bleibe, mich über nichts informiere und bei Fehlen eines Gefahrenhinweises den Eigentümer bei Verletzungen haftbar mache. Und natürlich betrachtet die DB ihre Anlagen als Privat. Wären sie alternativ als "öffentlich" deklariert, kann man sich ausmalen, was das für rechtliche Auswirkungen hat. Autobahnen sind Öffentlich. Lauf ich über eine, kostet mich das maximal 10 EUR Bußgeld. Betrete ich Privatgelände, gelten ganz andere Gesetze und Haftungsansprüche bzw. Betreiberhaftungen.
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RE: Frage zu einem Recht bzw. gesetzlichem Verbot - von hopperpl - 12. 04. 2016, 01:18

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