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Das ist doch ein Schreibfehler: Scool-Abo
#8
Der Grund für derartige Wörter liegt im --allgemeinen-- darin, dass Begriffe wie School markenrechtlich nicht schützbar sind. Scool bzw Scool-Abo aber sehr wohl.

Des weiteren gibt es immer wieder gelangweilte Anwälte, die dann feststellen, dass nicht nur Schulkinder darunter fallen, sondern auch Auszubildende. Und dann mal frech pro forma Klage erheben. So was ist nicht nur lästig, sondern auch teuer. Und nein, bei Abweisung der Klage zahlt der Anwalt nicht die Kosten -- sonst gäbe es diese Unsitte ja nicht.
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RE: Das ist doch ein Schreibfehler: Scool-Abo - von hopperpl - 06. 01. 2016, 12:52

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