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Strassenbau in der Region Stuttgart
#65
(23. 08. 2015, 22:04)botnanger tunnel schrieb:
(23. 08. 2015, 21:27)dt8.de schrieb: Weil ein Opel Corsa, der mal einen Lkw überholt, kein so großes Hindernis ist, wenn ein anderer von hinten mit 130 km/h ankommt als wenn ein anderer von hinten mit 200 km/h ankommt. Und solange der mit 200 km/h dann auch die Lichthupe gibt, weil er meint das Recht zu haben, 200 km/h fahren zu dürfen, bin ich für ein generelles Tempolimit. Zumindest so lange, wie sich die Einstellung dieses Teils der Autofahrer nicht ändert. Allerdings wird das nicht passieren...
Es ist auch nicht verboten, einen mit 80 km/h fahrenden Lkw mit 100 km/h zu überholen, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen.

Dann ist dir sicherlich auch bekannt, dass es genauso wenig verboten ist, die Lichthupe zu betätigen (oder links zu blinken), um den Langsameren um das Platzmachen zu bitten, wie dein obiges Überholbeispiel.

Einmal kurz in entsprechendem Abstand ja. Meine Erfahrung sagt aber, daß das immer gleichzeitig mit zu kurzem Abstand passiert. Und was das dann ist, hast Du ja schon erwähnt.
Ist der Abstand nämlich groß genug, dann ist der Überholende schon wieder aus dem Weg, sofern sich der Hintermann an die Richtgeschwindigkeit hält, ergo Blinken oder Lichthupe unnötig.

(23. 08. 2015, 22:04)botnanger tunnel schrieb: Dazu sei noch angemerkt, dass man nicht (eventuell sogar beabsichtigt) zum Verkehrshindernis umfunktionieren darf. Das läuft genauso unter dem Begriff der Nötigung wie das zu dichte Auffahren und wird zum Glück inzwischen auch geahndet (was die Beweislage natürlich selten zulässt, ist aber bei Lichthupe etc. das selbe).

Stimmt, nur ist ein Hindernis juristisch nicht das, was man im Sprachgebrauch als Hindernis bezeichnet.
Das wird erst dann zur Nötigung, wenn man links bleibt, obwohl rechts frei wäre oder man weniger als 20 km/h schneller als rechts ist - daher mein Beispiel mit 80 (Limit für Lkw) und 100. In den Fällen, wo es Urteile gab, war die Fahrbahn rechts frei und ein Wechsel dorthin möglich gewesen. Als Faustregel gilt ein Überholten von 2 Fahrzeugen pro Minute als zulässig.
Im Falle des Überholens eines Lkw kannst Du jegliche Nötigung vergessen.

Es gehört also schon einiges mehr dazu, um im dichten Verkehr (und das war die Ausgangslage) links 100 als Nötigung auszulegen.

(23. 08. 2015, 23:31)A streetcar named desire schrieb:
(23. 08. 2015, 21:27)dt8.de schrieb: ich habe auch lange einen Corsa B gefahren.
Ach ehrlich? Für mich war er DAS Highlight des deutschen Automobilbaus (wenn auch in Zaragoza vom Stapel gelaufen). Ganz große Klasse, dieses Auto!

Im Gegensatz zum Nachfolger C. Mit dem gabs bei uns nur Ärger. Ersetzt wurde der, weil er dann für die Familie zu klein war.

(23. 08. 2015, 23:31)A streetcar named desire schrieb:
(23. 08. 2015, 21:27)dt8.de schrieb: Als ob es zwischen 70 und 80 einen so großen Unterschied gäbe.
Wenn man mit Tempo 82 geblitzt wird macht es halt vor allem einen finanziellen Unterschied.

20 € Unterschied? Ist doch nicht viel verglichen mit dem Ausland:
in der Schweiz wären das 160 Fr (120 €)
in Österreich 45 €
in Frankreich 68-180 €

Im übrigen meinte ich den Unterschied zwischen 70 fahren und 80 fahren und sich an das Limit halten! Das macht nicht viel aus.

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