20. 01. 2015, 18:17
(20. 01. 2015, 11:00)dt8.de schrieb: 1. Warum sollten Zebrastreifen auf Straßenbahngleisen verboten sein, soweit die Straßenbahn am Straßenverkehr teilnimmt?
Im Gegenteil: §26 StVO erwähnt das sogar. Daher kann es ja kaum verboten sein, wenn es da explizit eine Sonderregel gibt (Straßenbahn muß am Zebrastreifen nicht für Fußgänger halten).
Also, die StVO klammert den Schienenverkehr absichtlich aus, weil Schienenfahrzeuge die Anforderungen für Fußgängerüberwege nicht einhalten können. Bremswege, Erkennung von Gefahrensituationen.
Und was sagt die BOStrab? Nun nach §55 klammert sie mal schnell die Teilnahme am Straßenverkehr aus, wenn ein Bahnübergang nach §20 existiert. Der "Zebrastreifen" als solcher existiert somit dort nicht und darf auch nicht angebracht werden.
Bleibt die Frage, ist dort ein solcher Bahnübergang, sprich befindet sich dort ein Andreaskreuz? Gut, an der Stelle ist eh die Stadtbahn abgetrennt und BOStrab, BOKraft gelten.
Wir reden hiervon?
https://www.google.de/maps/@48.805689,9....9FSPhQ!2e0
Dort kann man keinen Zebrastreifen machen. Weder komplett noch halb bis zur Bahn. Zebrastreifen heißt, ohne zu schauen, losrennen. Wenn dort Menschen tödlich verunglücken, ist ein Verweis auf die StVO §26 mit Vorrang Stadtbahn völlig unangebracht. Die Schuldfrage wäre eindeutig: Wer dort einen Zebrastreifen genehmigt, ist bei Unfällen schuld. Dann lieber eine Ampel, bei der die Leute die Straße bei Rot queren. Im Unterschied zum Zebrastreifen würde hier zumindest noch nach links und rechts geschaut.
Ist eh eine alte Haltestellenanlage. Heutzutage gäbe es für solch einen Abgang keine Genehmigung mehr.