20. 01. 2015, 17:57
Verboten ist das ganze nicht, jedoch unerwünscht:
VwV zu StVO §26
VwV zu StVO §26
Abschnitt III.5 (12) schrieb:Im Zuge von Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenem Bahnkörper sollen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden.