(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Allerdings habe ich irgendwo etwas im Hinterkopf, daß eine Zugfahrt nur an einem Hauptsignal oder Streckenende enden dürfe.Könnte natürlich sein, fällt mir persönlich allerdings schwer, das zu glauben. Wie wäre es dann z.B. an einem trapeztafelgesicherten Zwischenbahnhof einer Nebenstrecke ohne Hauptsignale?
Dann ersetzt die Trapeztafel das ESig und - wimre - die H-Tafel das ASig. Signale also virtuell vorhanden ;-)
(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Nur gibt es an der Nürnberger Straße (Auswärtsgleis) kein Ausfahrsignal in Richtung Untertürkheim, insoweit sehe ich da ein gewisses Problem, das als reguläre Zugfahrt durchzuführen. Vom Einwärtsgleis geht das nicht mangels Weichen.Das war mir nicht ganz klar, ob es das entsprechende Ausfahrsignal gibt oder nicht, ich hätte es aufgrund der Gleislage aber gedacht.
Dort gibt es keinen signalisierten GWB, damit macht ein solches Signal keinen Sinn. Die Verbindung wird nur von den Ferngleisen aus genutzt, das S-Bahn-Gleis wir nur mit zwei Weichen "gekreuzt".
(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Ist Nürnberger Straße eigentlich ein Haltepunkt oder eine Haltestelle?Da bleibt aber auch die sonst so genaue Fahrdienstvorschrift etwas schwammig. Reicht für "örtliche Verbundenheit" die bloße geographische Nachbarschaft von Hp (Betriebsstelle A) und der entsprechenden Betriebsstelle B, die den Haltepunkt zur Haltestelle machen würde, oder muß da auch ein gewisser betrieblicher Zusammenhang bestehen? Immerhin gibt es ja - wie Du geschrieben hast - kein Ausfahrsignal von Nürnberger Straße stadtauswärts zur Verbindungskurve, also sind solche Zugfahrten regulär wohl eher nicht vorgesehen. Wenn nun die Verbindungskurve als Gleis des Bahnhofs Untertürkheim gilt, wäre sie auf jeden Fall eine andere Betriebsstelle und hätte mit Nürnberger Straße außer der benachbarten Lage wohl nichts zu tun. Dann müßte Nürnberger Straße ein Haltepunkt sein, sonst eine Haltestelle. Sollten allerdings die diversen Gleiswechsel vor und hinter Nürnberger Straße auch noch dort dazugehören, wäre die Station dann nicht bereits von sich aus ein Bahnhof?
Haltestellen:
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Darauf will ich hinaus: alles, was eine Haltestelle wäre, wäre dann doch auch ein Bahnhof.
(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb:(01. 11. 2014, 15:12)dt8.de schrieb: Was ist dann der Unterschied zwischen Bahnhof und Haltestelle?Ich erkenne durchaus einen Unterschied, der ist allerdings eher tautologisch-wortklauberischer Natur: in einem Bahnhof dürfen Züge ausdrücklich auch wenden, überholen und kreuzen - die letzten beiden Fälle wären in einem Hp oder einer Hst wohl schwerlich möglich.
Die Frage ist ernst gemeint, denn eine Haltestelle hat ja min. eine Weiche und wäre ja dann ein Bahnhof - Züge enden und beginnen ist ja auch am Haltepunkt erlaubt. Rein aus dem Wortlaut der Vorschriften kann ich den Unterschied nicht erkennen.
In der Definition eines Bahnhofes heißt es "oder". Somit muß eigentlich nur eine der Bedingungen erfüllt sein, nicht alle.
(01. 11. 2014, 16:57)WN 26 schrieb: Bei der Wende, die technisch u.U. auch in Hp und Hst möglich ist, wäre eben die bereits oben gestellte Frage, ob sie automatisch auch ein Enden / Beginnen eines Zuges darstellt. Dann müßte sie als unvermeidbare Begleiterscheinung wohl toleriert werden. Wenn nein, wäre diese spezielle Art von Wende tatsächlich nur im Bf erlaubt, in Hp und Hst aber verboten, außer der Zug ändert zusätzlich zur Fahrtrichtung rein formell auch Nummer und / oder Gattung.
Im Zitat aus der Fahrdienstvorschrift heißt es ausdrücklich, daß das in Hp erlaubt ist bzw. sein kann.
Meine Vermutung ist, daß es bei der Definition eines Bahnhofes tatsächlich "und" und nicht "oder" heißen soll, bzw. sich das "oder" auf einen einzelnen Zug bezieht (der ja nicht alles gleichzeitig kann), im Bahnhof aber alles erlaubt und möglich sein muß.
Nur gibt das 1.) der Wortlaut so nicht her, und 2.) wurde mir im DSO-S21-Forum ausdrücklich erklärt, daß nicht alles möglich sein muß, sondern die Erfüllung einer Bedingung wegen dem "oder" ausreicht. Wir wollen ja, daß der neue Tiefbahnhof wirklich ein Bahnhof und nicht nur eine Haltestelle ist ;-) (Sorry für halb-Off-Topic)