24. 10. 2014, 23:33
(24. 10. 2014, 21:45)dt8.de schrieb:(24. 10. 2014, 17:51)hopperpl schrieb: Artikel in ÜBuT sind nicht beschränkt. Ausgenommen sind nur persönliche Texte oder Texte über Mitarbeiter.
Das Urheberrecht gilt trotzdem, daher sind nur einzelne Zitate zulässig.
Die Uni-Bilbliothek in der Stadtmitte hat das ÜBuT auch, evtl. geht es dort weiter als 2008.
Ja, natürlich. Aber in eigenen Worten zusammenfassen, was darin geschrieben steht - das geht schon. Abschreiben oder rauskopieren meinte ich nicht, sondern nur dass die Artikel nicht unter das Betriebsgeheimnis fallen.