24. 08. 2014, 22:17
(21. 08. 2014, 16:31)AFu schrieb: der Hilfsfahrstand ist aber dann ja auch wieder "vorne". :-P
Somit die Frage: könnte man die GT4-Doppeltracktion auch vom Hilfsfahrestand des 1. Wagens fahren?
Noch offen ist, ob man vom "normalen" Führstand des 2. Wagens die Tracktion fahren kann.
Die gleiche Frage würde sich aber auch bei einer DT8-Dotra stellen. Oder eben die nach den "inneren Führerständen" bei Mehrfachtraktionen im Allgemeinen, das wurde ja bisher nur bei den Eisenbahn-BR'n 420 bejaht und 423-426 verneint.
Daß es bei den GT4 einen gravierenden technischen Unterschied zwischen Haupt- und Hilfsfahrerständen gibt, glaube ich weniger. Nur sind letztere eben aufgrund der praktischen Erfordernisse des Regelbetriebs (wo theoretisch nur vorwärtiger Einrichtungsverkehr vorgesehen ist) eben minimalistischer und mit weniger Bedienelementen ausgestattet und haben keinen Sitz.
Das würde aber auch wieder die Frage aufwerfen: könnte man einen GT4 (oder entsprechend DoT4) vom Hilfsfahrerstand aus auch rückwärts fahren, so daß es dann praktisch so aussieht, als würde er vorwärts fahren?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)