(20. 08. 2014, 14:31)hopperpl schrieb: Da braucht es keine außerordentliche Kündigung; das Jahresabo ist monatlich kündbar.Doch sehr wohl. Die reguläre Kündigung ist ja schon mit erheblichen Nachteilen verbunden, die eine unzumutbare Benachteiligung wäre.
1. die reguläre monatliche Kündigung Bedarf einer Einhaltung einer Frist die mit einem Monat viel zu lange ist. 1 Monat + 14 Tage Überdenkzeit vorher ist, so glaube ich, normalerweise noch nicht mal veröffentlicht wie hoch eine Tariferhöhung tatsächlich ist.
2. wird bei der regulären Kündigung so zurückgerechnet als hättest du ein normales Monatsticket - also im Extremfall die Kosten von 2 Monatsraten!
3. eine vorzeitige Kündigung kostet eine Bearbeitungsgebühr.
Aus den Abo-Bedingungen ist ganz klar ein Sonderkündigungsrecht herauslesbar. Es ging nur nicht hervor, wann die Erhöhung tatsächlich erfolgt - ob eben zum Januar oder eben mit dem Ablauf des Vertragsjahres. Und auch der netten Dame am Telefon des DB-Abo-Centers wusste es auch nicht so richtig. Von dieser stammt die seltsame Aussage mit dem Zusammenhang zu den "Halbjahres"-Marken, die ich im Threadstart anführte.
Für mich ist jetzt jedenfalls klar - ich zahl das Jahresticket im vorraus - so wie früher auch schon.
Vielen Dank für die Antworten.