20. 08. 2014, 12:23
(19. 08. 2014, 18:24)Busfan 92 schrieb: Wenn du es im Abo mit monatlicher Abbuchung abschließen tust, dann zahlst du die Erhöhung ab dem Monat der Erhöhung. D.h. wenn im.Januar 15 die Preise steigen dann zahlst du ab Januar 15 die neuen Preise.Sicher? Dann ergibt sich daraus aber doch ein Sonderkündigungsrecht. Weil wenn man bspw. unterjährig, aber vor der Veröffentlichung der neuen Preise ein Abo abschließt, dann weiß man den neuen Preis ja noch garnicht.