21. 07. 2014, 20:33
Und wie sieht es praktisch aus?
Wird sich daran gehalten? Verteilt die SSB nur Hinweisblätter und nach einer Schonfrist gibts dann Knöllchen?
In dem Zeitungsartikel steht, dass von Polizei und städtischer Vollzugsdienst a.k.a. Ordnungsamt Bußgelder aussprechen können. Haben die SSB-Sicherheitsleute auch solch ein Sonderrecht, wenn es um Raucherknöllchen und/oder Platzverweise geht?
mfg fox
Wird sich daran gehalten? Verteilt die SSB nur Hinweisblätter und nach einer Schonfrist gibts dann Knöllchen?
In dem Zeitungsartikel steht, dass von Polizei und städtischer Vollzugsdienst a.k.a. Ordnungsamt Bußgelder aussprechen können. Haben die SSB-Sicherheitsleute auch solch ein Sonderrecht, wenn es um Raucherknöllchen und/oder Platzverweise geht?
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!