30. 06. 2014, 20:42
(30. 06. 2014, 20:29)Zweisystemer schrieb: Verkehrsverträge sind da in der Regel restriktiv und lassen den Einsatz Ersatzfahrzeugen nur unter Bezahlung von Pönalen zu.
Zur Erfüllung des laufenden Vertrages sind keine Zusatzfahrzeuge erforderlich.
Für Netzerweiterungen und/oder zusätzliche Leistungen muß auch der Verkehrsvertrag entsprechend erweitert werden. In dieser Erweiterung kann dann auch eine andere Regelung für den Zusatzbedarf enthalten sein, der dann z.B. für den Umfang der Erweiterung auch Altfahrzeuge zulässt - die dann natürlich umlaufbedingt auch an anderer Stelle eingesetzt sein könnten.