14. 05. 2014, 17:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14. 05. 2014, 17:05 von Andy0711.)
(14. 05. 2014, 16:50)338kmh schrieb:Das ist nicht gesagt, da man die Spaltüberbrückung einbauen hat lassen um in der Zukunft freizügig damit fahren zu können. Das kann sich also sehr wohl auf Feuerbach beziehen, weil es nichts mit dem Ist-Zustand zu tun haben muss.(14. 05. 2014, 16:38)Andy0711 schrieb: Es geht hier vor allem auch um die Kurven, wie z. B. in Feuerbach, ggf. in Kombination mit der Bahnsteighöhe. Steht hier irgendwo im Forum, wenn ich mich richtig entsinne.
Ich habe nach dem Ostast gefragt. Das habe ich damals genau aus dem Grund geschrieben, wie ich es jetzt wieder schreibe: Da wo man Spaltüberbrückung bräuchte, nämlich in Feuerbach und Maichingen Nord hat man keine. Feuerbach kann hier also nicht gemeint gewesen sein.
Aber vielleicht kann es ja jemand nochmal genauer erklären.
Noch ein Auszug von hier:http://www.s-bahn-forum.de/viewtopic.php...0&start=20:
Zitat:Also zu den ET 430 in Frankfurt. Diese haben eine Streckenbezogene Zulassung und dürfen nur dort, wo sie zugelassen sind, eingesetzt werden. Bedeutet, dass diese Fahrzeuge nicht an anderer Stelle so einfach eingesetzt werden dürfen oder mal an andere S-Bahnen ausgeliehen werden können.Das bedeutet, dass man die Frankfurter 430 für Stuttgarter Strecken separat zulassen müsste. Dass die Stuttgarter Züge momentan mit deaktivierter Spaltüberbrückung fahren dürfen, ist vermutlich eine - ebenfalls vermutlich befristete - Ausnahmegenehmigung, da man momentan den Zustand ja nicht verschlechtert, als wenn man mit anderen Zügen ohne Spaltüberbrückung fahren würde.
Der Hintergrund, warum in Frankfurt keine Schiebetritte eingebaut wurden liegt darin, dass der RMV der Meinung ist, "lediglich" nationale Bestimmungen erfüllen zu müssen. Der VRS hingegen hat auf europäische Vorgaben gesetzt und diese sind nun mal strenger.