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Zuordnung DT8 -> Betriebshöfe - 3. Auflage 2014
(05. 05. 2014, 17:39)botnanger tunnel schrieb: Okay, klingt logisch. Da hast Du mich - fast - völlig überzeugt. Aber (wenn auch ein Stadler-Aber) im Falle 3517 - 3515 - 3513 wurden ja die "normalen" Wartezeiten, sprich drei Wochen, nicht überschritten, d.h. logischerweise müsste das die geplante Reihenfolge sein. Naja, das könnte aber auch Stadler-(Un)Logik sein, ich sage nur 3504... Wink

Das kann aber auch sein, daß beispielsweise für die entsprechenden Termine schon die Schwerlast-Transportgenehmigungen eingeholt und die Schwerlast-Lkw reserviert waren. Hätte man diese verschoben, hätte es Papierkrieg und womöglich Ausfallzahlungen an den Spediteur gekostet. Und wenn ein anderer Wagen schon fertig war, warum dann nicht diesem zum geplanten Termin verschicken.

Oder es waren wirklich alle drei zu dem Zeitpunkt versandfertig, und man hat eben einfach den "erstbesten vorne stehenden" auf den Tieflader gestellt und abgeliefert.

Möglichkeiten gibt es also viele, meist hängt da noch eine ganze Menge dran. Wir wissen es nicht und können daher nur spekulieren.
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