15. 04. 2014, 10:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15. 04. 2014, 10:03 von Andy0711.)
Zum Thema Warnsignale für Fahrgasttüren habe ich ein paar Infos auf DSO gefunden: http://www.drehscheibe-online.de/foren/r...?3,6924672
Aus dem Beitrag "Typisches EU-Bashing" von "locomotive breath" vom 14.04., 18:54 Uhr der Wortlaut der EU-Verordnung:
Wenn eine Tür zum Öffnen freigegeben wird, muss ein akustisches Signal ertönen, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar ist. Dieses Signal muss für mindestens fünf Sekunden hörbar sein, es sei denn die Tür wird betätigt. In diesem Fall muss das Signal mindestens drei Sekunden hörbar sein. Diese Anforderung gilt nicht für externe akustische Signale in Hochgeschwindigkeitszügen der Klassen 1 und 2.
Wenn eine Tür automatisch oder fernbedient vom Triebfahrzeugführer oder einem anderen Mitglied des Zugpersonals geöffnet wird, muss das Alarmsignal für mindestens drei Sekunden hörbar sein, sobald die Tür anfängt, sich zu öffnen.
Kurz bevor eine Tür automatisch oder fernbedient geschlossen wird, muss ein akustisches Signal ertönen, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar ist. Dieses Signal muss für mindestens zwei Sekunden hörbar sein, bevor sich die Tür schließt. Der Signalton muss sich von dem Signalton für die Freigabe der Tür unterscheiden. Das Signal muss während des gesamten Schließvorgangs der Tür hörbar sein.
Die Schallquelle von Türwarnsignalen muss sich in der Nähe der Bedienelemente der Tür bzw., sofern keine solche Vorrichtung vorhanden ist, neben der Türöffnung befinden.
Akustische Warnsignale für Fahrgasttüren — Freigabe der Tür zum Öffnen
Merkmal: durchgängiger oder langsam pulsierender (bis zu zwei Impulse pro Sekunde) Mehrklangton aus zwei kombinierten Tönen
Frequenzen: 3 000 Hz ± 500 Hz und 1 750 Hz ± 500 Hz
Schalldruckpegel: 70 dB LAeq, T ± 2, gemessen am Mittelpunkt des Vorraums auf einer Höhe von 1,5 m über der Fußbodenebene (T = Gesamtdauer des Signals)
Akustische Warnsignale für Fahrgasttüren — Signal für schließende Türen
Merkmal: schnell pulsierender Ton (sechs bis zehn Impulse pro Sekunde)
Frequenz: 1 900 Hz ± 500 Hz
Schalldruckpegel: 70 dB LAeq, T ± 2, gemessen außerhalb des Fahrzeugs in einem Abstand von 1,5 m ab der Mittellinie der Türaußenseite in einer Höhe von 1,5 m über der Bahnsteigebene; im Innern gleiche Messung wie für das Signal zum Öffnen (T = Gesamtdauer des Signals)
Aus dem Beitrag "Typisches EU-Bashing" von "locomotive breath" vom 14.04., 18:54 Uhr der Wortlaut der EU-Verordnung:
Wenn eine Tür zum Öffnen freigegeben wird, muss ein akustisches Signal ertönen, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar ist. Dieses Signal muss für mindestens fünf Sekunden hörbar sein, es sei denn die Tür wird betätigt. In diesem Fall muss das Signal mindestens drei Sekunden hörbar sein. Diese Anforderung gilt nicht für externe akustische Signale in Hochgeschwindigkeitszügen der Klassen 1 und 2.
Wenn eine Tür automatisch oder fernbedient vom Triebfahrzeugführer oder einem anderen Mitglied des Zugpersonals geöffnet wird, muss das Alarmsignal für mindestens drei Sekunden hörbar sein, sobald die Tür anfängt, sich zu öffnen.
Kurz bevor eine Tür automatisch oder fernbedient geschlossen wird, muss ein akustisches Signal ertönen, das für Personen innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbar ist. Dieses Signal muss für mindestens zwei Sekunden hörbar sein, bevor sich die Tür schließt. Der Signalton muss sich von dem Signalton für die Freigabe der Tür unterscheiden. Das Signal muss während des gesamten Schließvorgangs der Tür hörbar sein.
Die Schallquelle von Türwarnsignalen muss sich in der Nähe der Bedienelemente der Tür bzw., sofern keine solche Vorrichtung vorhanden ist, neben der Türöffnung befinden.
Akustische Warnsignale für Fahrgasttüren — Freigabe der Tür zum Öffnen
Merkmal: durchgängiger oder langsam pulsierender (bis zu zwei Impulse pro Sekunde) Mehrklangton aus zwei kombinierten Tönen
Frequenzen: 3 000 Hz ± 500 Hz und 1 750 Hz ± 500 Hz
Schalldruckpegel: 70 dB LAeq, T ± 2, gemessen am Mittelpunkt des Vorraums auf einer Höhe von 1,5 m über der Fußbodenebene (T = Gesamtdauer des Signals)
Akustische Warnsignale für Fahrgasttüren — Signal für schließende Türen
Merkmal: schnell pulsierender Ton (sechs bis zehn Impulse pro Sekunde)
Frequenz: 1 900 Hz ± 500 Hz
Schalldruckpegel: 70 dB LAeq, T ± 2, gemessen außerhalb des Fahrzeugs in einem Abstand von 1,5 m ab der Mittellinie der Türaußenseite in einer Höhe von 1,5 m über der Bahnsteigebene; im Innern gleiche Messung wie für das Signal zum Öffnen (T = Gesamtdauer des Signals)