18. 02. 2008, 11:38
henchen2410 schrieb:dt8.de schrieb:Eine U-Bahn ist ziemlich genau definiert (frag nicht wo),
Doch das frag ich ;-) Vor allem, wer nimmt sich das recht, das zu definieren? Die BOStrab nicht, und das ist das einzige was zählt. Rein rechtlich ist die Berliner U-Bahn auch nur eine Straßenbahn. Also gibt es in Deutschland überhaupt keine U-Bahn, sondern nur Eisenbahnen und Straßenbahnen.
Wie wäre es mal, bei der Standarquelle für solche Fragen nachzusehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/U-Bahn#Defi...Abgrenzung
Im §4 PBefG ist von Untergrundbahnen die Rede. Dort werden Untergrundbahnen rechtlich den Straßenbahnen zugeschlagen, was aber darauf schließen lässt, daß es den Begriff in gesetzlicher Hinsicht sehr wohl gibt, sonst wäre die rechtliche Zuordnung zu Straßenbahnen nicht erforderlich.
Ansonsten gibt es die Definition des VDV, die in der Wikipedia wiedergegeben ist. Da der VDV (u.a.) die Normungsinstanz für deren Mitglieder ist (die SSB ist VDV-Mitglied) gilt die Definition des VDV also für die SSB.
henchen2410 schrieb:Eine schnelle Suche brachte das:
http://www.ssb-ag.de/de/erlebnis/ssb_zum...honer.html
"In verschiedenen Farben bauen sich nach und nach die einzelnen U-Bahn-Linien auf dem Bildschirm auf - bis am Ende das ganze Netz als buntes Feuerwerk aufblitzt."
Na ja, wenn das der einzige Fundort ist :-)
henchen2410 schrieb:Edit:
Wenn die Definition des VCD herangezogen wird, hätte Frankfurt auch keine U-Bahn, da dort eine "U-Bahn" als geschlossenes System definiert wird, es aber Mischbetrieb mit der Straßenbahnlinie U5 gibt, womit die U4 wiederum keine U-Bahn wäre...
Frankfurt hat keine U-Bahn als U-Bahn-Netz, sondern eine (einzige) Linie, die nach U-Bahn-Standards betrieben wird. Leider gibt die Wikipedia nicht her, was der VDV da genau definiert. Und zu genauerer Recherche habe ich hier keine Zeit.