21. 02. 2014, 03:17
(19. 02. 2014, 10:20)Mario schrieb: Wenn es nicht schon der Planfesstellungsbeschluß selbst ist besitzen derartige Publikationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Du willst mir ja wohl nicht erzählen, dass der Bauherr höchstpersönlich auf seiner Seite mit genauer Bauablaufbeschreibung und Kosten (an denen man schon sieht, dass da keine neue Haltestelle mit bei ist) die wichtigste Sache unter den Tisch fallen lässt
Nichts für Ungut