09. 12. 2013, 19:54
Natürlich, das Unternehmen kann natürlich auch die Pausenregelung aus der EU-Verordnung anwenden, da spricht nichts dagegen.
Bei meiner Erläuterung ging es mir darum, dass die Sechstelregelung aus der FPersV nicht mit der von ET422 angesprochenenen Sechstelregelung bezüglich seiner "Mindestwendezeiten" verwechselt wird, das sind zwei Paar Stiefel.
Bei meiner Erläuterung ging es mir darum, dass die Sechstelregelung aus der FPersV nicht mit der von ET422 angesprochenenen Sechstelregelung bezüglich seiner "Mindestwendezeiten" verwechselt wird, das sind zwei Paar Stiefel.